Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Übersicht der Änderungen im Steuerrecht ab 2025 (30.1.25)
Neben der E-Rechnung, der Grundsteuerreform und höheren Freibeträgen gibt es viele weitere Änderungen, auf die sich die Steuerzahler 2025 einstellen müssen.
Abgespecktes Steuerfortentwicklungsgesetz beschlossen (15.1.25)
Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz wird der Einkommensteuertarif für 2025 und 2026 angepasst und das Kindergeld erhöht.
Prognostizierte Steuereinnahmen weiter im Sinkflug (30.12.24)
Auch in der neuesten Steuerschätzung gibt es für die öffentlichen Kassen wenig positive Nachrichten, nachdem die schwache Konjunktur zu weiter sinkenden Steuereinnahmen führt.
Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen (4.12.24)
Nach zahlreichen Anpassungen während des Gesetzgebungsverfahrens ist das Jahressteuergesetz 2024 nun verabschiedet und bringt neben einer Neuregelung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung viele weitere Änderungen im Steuerrecht.
Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt (31.10.24)
Auch wenn das Finanzamt bei der Anforderung von Unterlagen die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung beachten muss, steht diese regelmäßig nicht der Zulässigkeit einer solchen Anforderung entgegen.
Verlängerte Zugangsvermutung für Steuerbescheide ab 2025 (30.9.24)
Wegen verlängerter Brieflaufzeiten gelten Steuerbescheide ab 2025 erst am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als zugegangen.
Aussetzungszinsen ab 2019 möglicherweise verfassungswidrig (5.9.24)
Der Bundesfinanzhof hat das Bundesverfassungsgericht aufgefordert, die Verfassungskonformität der Höhe von Aussetzungszinsen ab 2019 zu überprüfen.
Säumniszuschläge sind auch für Zeiträume ab 2019 verfassungskonform (21.8.24)
Die Höhe der Säumniszuschläge ist auch für Zeiträume nach 2018 nicht verfassungswidrig, wie der Bundesfinanzhof erneut bestätigt hat.
Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen zulässig (6.8.24)
Der Europäische Gerichtshof hat die EU-Vorgaben zur Meldepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen als zulässig eingestuft.
Anspruch auf Akteneinsicht nach abgeschlossener Veranlagung (6.8.24)
Nur in bestimmten Fällen ist eine Einsicht in die Steuerakte beim Finanzamt überhaupt möglich, und nach Abschluss der Veranlagung ist eine Einsichtnahme für außersteuerliche Zwecke generell ausgeschlossen.

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