Erbschaft und Schenkung

Einkommensteuer für Todesjahr ist keine Nachlassverbindlichkeit (1.10.11)
Das Finanzgericht Münster hat bestätigt, dass die Einkommensteuer nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehbar ist.
Erbe muss selbstfinanzierte Versicherung trotzdem versteuern (1.9.11)
Auch wenn der Erbe die Beiträge zur Lebensversicherung des Erblassers selbst gezahlt hat, ist die Versicherungsleistung trotzdem erbschaftsteuerpflichtig.
Einkommensteuer für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeit (1.6.11)
Weil sie zum Todeszeitpunkt noch nicht entstanden ist, kann die Einkommensteuer des Erblassers für das Todesjahr nicht als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden.
Nächstes Steuergesetz in Arbeit (1.5.11)
Das nächste Steueränderungsgesetz ist bereits in Arbeit, bringt aber nur Änderungen im Detail und die noch ausstehenden Regelungen zum elektronischen Lohnsteuerabzug.
Umwandlungen sind unschädlich für Erbschaftsteuervergünstigung (1.4.11)
Weder eine Rechtsformumwandlung oder Verschmelzung noch ein Anteilstausch verletzen den Gedanken der Behaltensfristregelung und sind damit unschädlich für die Erbschaftsteuervergünstigung.
EU verlangt Änderung bei den Erbschaftsteuerfreibeträgen (1.4.11)
Die EU-Kommission verlangt, dass die Freibeträge des deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts unabhängig vom Wohnsitz des Erblassers und Erben gelten müssen.
Basiszins für die Bewertung des Betriebsvermögens (1.3.11)
Der Basiszins für die Bewertung des Betriebsvermögens wurde für das Jahr 2011 auf 3,43 Prozent festgesetzt.
Verfassungsbeschwerden gegen Erbschaftsteuerreform gescheitert (1.12.10)
Die Verfassungsbeschwerden von Erblassern will das Bundesverfassungsgericht nicht verhandeln, weil nur die Erben von der Steuer betroffen sind.
Jahressteuergesetz 2010 ist verabschiedet (1.11.10)
Das Jahressteuergesetz 2010 enthält neben reinen Korrektur- und Reparaturmaßnahmen der Gesetzestexte auch eine ganze Reihe von Änderungen, die praktische Bedeutung haben.
Einzahlung auf Oder-Konto als Schenkung an den Ehegatten (1.10.10)
Fließen Verkaufserlöse eines Ehegatten auf das gemeinsame Oder-Konto, gilt die Hälfte der Einzahlung als Schenkung an den anderen Ehegatten.

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