Einkommensteuer - Immobilien

Vermietung eines Arbeitszimmers an den Auftraggeber (1.5.17)
Die Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den Auftraggeber kann steuerlich doppelt negative Folgen haben, wenn die Vermietung ohne den Gewerbebetrieb nicht denkbar wäre.
Gemeinsame Nutzung eines Arbeitszimmers (1.5.17)
Für ein gemeinsam genutztes häusliches Arbeitszimmer kann jeder Nutzer den vollen Höchstbetrag von 1.250 Euro steuerlich geltend machen.
Wechsel der AfA-Methode für ein Gebäude ist nicht zulässig (1.4.17)
Bei einem Gebäude, das bisher degressiv abgeschrieben wurde, kann auch nach einer wesentlichen baulichen Erweiterung nicht zur linearen Abschreibung gewechselt werden.
Abschreibung bei mittelbarer Grundstücksschenkung (1.4.17)
Auch bei der mittelbaren Schenkung einer vermieteten Immobilie kann der Beschenkte die normale Abschreibung auf das Gebäude als Werbungskosten geltend machen.
Urteilsvorschau für das laufende Jahr (31.3.17)
Der Bundesfinanzhof hat bekannt gegeben, in welchen Verfahren 2017 voraussichtlich ein Urteil fallen wird.
Abgrenzung benachbarter Gebäude bei der Drei-Objekt-Grenze (1.3.17)
Aneinander grenzende Mehrfamilienhäuser gelten auch dann als separate Objekte für die Drei-Objekt-Grenze, wenn sie im Grundbuch zu einem Objekt zusammengefasst werden.
Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (28.2.17)
Das Bundesfinanzministerium hat seine Verwaltungsanweisung zum Steuervorteil für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen umfassend überarbeitet.
Einkünfteerzielungsabsicht bei mehrjährigem Leerstand (4.1.17)
Selbst ein langjähriger Leerstand muss nicht automatisch dazu führen, dass die Einkünfteerzielungsabsicht wegfällt, wenn die Gründe des Leerstands nicht in der Verantwortung des Vermieters liegen.
Kosten für einen Bauprozess (4.1.17)
Auch bei gesundheitsgefährdenden Baumängeln hält der Bundesfinanzhof daran fest, dass die Kosten für einen Zivilprozess keine außergewöhnliche Belastung sind.
Entschädigung für Hochspannungsleitung ist Vermietungseinnahme (1.12.16)
Die einmalige Entschädigung für die Überspannung des Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung ist eine steuerpflichtige Einnahme aus Vermietung und Verpachtung.

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