Arbeitsrecht

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz für Arbeitgeber

Am 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Vor allem Arbeitgeber sollten sich mit den neuen Regelungen vertraut machen.

Änderungskündigung bei Umwandlung von Teilzeitstellen

Die betriebsbedingte Umwandlung von Teilzeit- in Vollzeitstellen kann durch Änderungskündigungen vollzogen werden, soweit ein Teilzeitbegehren für den Arbeitgeber nicht erfüllbar ist.

Sonn- und Feiertagszuschläge nicht im Gesetz

Ein Anspruch auf Sonn- und Feiertagszuschläge kann sich nur aus einem Arbeits- oder Tarifvertrag ergeben.

Bonusmeilen stehen dem Arbeitgeber zu

Die von Arbeitnehmern erflogenen Bonusmeilen stehen dem Arbeitgeber zu - vorausgesetzt, es gibt eine entsprechende Regelung im Betrieb.

Was ist neu für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen mit einer umfangreichen Kürzung von Steuervergünstigungen leben.

Kündigung während der Elternzeit

Das während einer Elternzeit bestehende Kündigungsverbot erstreckt sich nur auf das Arbeitsverhältnis, für das die Elternzeit in Anspruch genommen wird.

Komplementäre sind Arbeitgeber

Persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft sind regelmäßig Arbeitgeber der bei der Gesellschaft beschäftigten Arbeitnehmer.

Arbeitgeber trägt Abschiebungskosten für illegal Beschäftigte

Arbeitgeber müssen auch bei kurzfristiger und nur geringfügiger illegaler Beschäftigung die Kosten für die Abschiebung eines Ausländers tragen.

Urlaubsübertragung erfolgt automatisch

Urlaubstage, die der Arbeitnehmer im laufenden Kalenderjahr nicht nehmen kann, werden automatisch in das neue Jahr übertragen.

Verhaltensbedingte Kündigung nur wegen groben Fehlverhaltens

Damit der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer verhaltensbedingt kündigen kann, muss sich der schon gravierendes Fehlverhalten vorwerfen lassen.


« Neuere Artikel Ältere Artikel »

Übersicht - Eine Seite zurück