Rund um die Familie

Was ist neu für Familien?
Familien profitieren überwiegend von den Änderungen, die die Koalition bis jetzt beschlossen hat.
Schulden mindern nicht immer die Unterhaltspflicht
Ein Unterhaltspflichtiger kann sich nicht in jedem Fall auf Schulden berufen, um seine Unterhaltsverpflichtung zu mindern.
Steuerfreie Wohnungsübertragung auch nach einer Trennung möglich
Auch zwischen getrennt lebenden Ehegatten kann das Familienwohnheim steuerfrei übertragen werden.
Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten
Die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ist jetzt neu geregelt und in den meisten Fällen damit auch erheblich erweitert worden.
Arzt muss auch Unverheirateten Unterhalt zahlen
Bei einer ungewollten Schwangerschaft muss ein Arzt auch bei einem nichtehelichen Kind den Eltern vollen Schadensersatz bezahlen.
Unterhaltsleistungen an einen vermögenden Empfänger
Unterhaltsleistungen an einen Empfänger, der über ertragsloses oder nicht veräußerbares Vermögen verfügt, können steuerlich nicht abgezogen werden.

« Neuere Artikel Ältere Artikel »

Übersicht - Eine Seite zurück