Bauen, Mieten und Vermieten

Doppelte Reparaturpflicht ist unzulässig
Zieht ein Mieter in eine unrenovierte Wohnung ein, muss er neben der Anfangsrenovierung nicht auch noch für Schönheitsreparaturen aufkommen.
Kürzere Kündigungsfristen für Mieter
Seit dem 1. Juni 2005 gelten auch für die meisten Mieter mit Altmietverträgen die kürzeren Kündigungsfristen der Mietrechtsreform von 2001.
Kündigung wegen Zahlungsverzug
Befindet sich der Mieter mit mehreren Mietzahlungen im Verzug, genügt für die Kündigung eine kurze Begründung. Eine ordentliche Kündigung bleibt grundsätzlich auch bei einer Nachzahlung wirksam.
Mindestanforderungen an Altbauwohnungen
Der Mieter einer Altbauwohnung kann vom Vermieter verlangen, dass die Wohnung gewissen Mindestanforderungen genügt.
Fristlose Kündigung nach Beleidigung
Der Vermieter kann seinem Mieter kann nach einer groben Beleidigung das Mietverhältnis fristlos kündigen.
Neues Investitionszulagengesetz 2005 gilt
Die bisherige Investitionsförderung durch das Investitionszulagengesetz 1999 ist ausgelaufen. Jetzt gilt das Investitionszulagengesetz 2005, das gegenüber seinem Vorgänger einige wichtige Änderungen enthält.

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