Spenden als verdeckte Gewinnausschüttungen

Selbst Spenden an gemeinnützige Organisationen können unter geeigneten Umständen als verdeckte Gewinnausschüttungen gelten.

Spenden einer Kapitalgesellschaft an gemeinnützige Institutionen können auch verdeckte Gewinnausschüttungen sein. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie durch ein besonderes Näheverhältnis zwischen dem Empfänger und dem Gesellschafter der spendenden Gesellschaft veranlasst sind. In dem Fall, über den der Bundesfinanzhof entschieden hat, ging es um Spenden an verschiedene Kirchengemeinden. Problematisch an dem Urteil ist vor allem, dass der Bundesfinanzhof kein eindeutiges Kriterium für die Beurteilung der Frage geliefert hat, ob eine Spende nun eine verdeckte Gewinnausschüttung ist oder nicht.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter