Mobilfunkanlage als wertmindernder Faktor

Die Minderung des Einheitswerts wegen einer Mobilfunkanlage in der Nachbarschaft ist zwar grundsätzlich denkbar, in der Praxis aber kaum zu realisieren.

Eine Mobilfunkanlage in der Nähe eines Gebäudes scheidet nicht von vornherein als wertmindernder Faktor aus. Allerdings kommt ein Abschlag vom Einheitswert nur dann in Frage, wenn die Bewohner gezwungen sind, ihre Lebensgewohnheiten in einer Weise einzuschränken, die bei einer üblichen Benutzung des Grundstücks nicht mehr hingenommen würde.

Die subjektive Betroffenheit, die sich dadurch äußert, dass bei längerem Aufenthalt in den Zimmern, von denen ein direkter Blickkontakt zur Anlage besteht, Kopfschmerzen entstehen, reicht jedoch nicht aus, einen Abschlag zu rechtfertigen. In der Praxis wird es mit diesem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts fast unmöglich sein, eine Minderung des Einheitswerts wegen einer Mobilfunkanlage in der Nachbarschaft durchzusetzen.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter