Unfallversichert auch bei Schwarzarbeit

Ein Anspruch gegen die gesetzliche Unfallversicherung setzt lediglich voraus, dass im Unfallzeitpunkt eine nichtselbstständige Tätigkeit vorgelegen hat.

Erleidet ein Schwarzarbeiter einen Arbeitsunfall, hat er ebenfalls einen Anspruch gegen die gesetzliche Unfallversicherung. Denn für das Entstehen des Versicherungsschutzes kommt es nach einer Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber angemeldet worden ist oder nicht. Entscheidend sei vielmehr, dass im Unfallzeitpunkt eine nicht selbstständige Tätigkeit vorgelegen hat. Dass die Beschäftigung selbst einen Verstoß gegen das sozialversicherungsrechtliche Verbot unangemeldeter Arbeit darstellt, ist für die Bewertung des Unfalls als Arbeitsunfall unerheblich.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter