Schuldzinsenabzug nach einer Umschuldung

Nach einer Umschuldung können die Schuldzinsen nicht komplett dem fremdvermieteten Gebäudeteil zugeordnet werden, wenn die Aufteilung der Darlehen nicht von Anfang an bestand.

Der volle Abzug von Schuldzinsen nach einer Umschuldung ist ausgeschlossen, wenn die Herstellungskosten bei einem gemischt genutzten Gebäude nicht von Anfang an bestimmten Gebäudeteilen zugeordnet waren. Die ursprünglich fehlende Zuordnung kann auch nicht nachgeholt werden. Ein Darlehen steht daher nicht im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer vermieteten Wohnung, wenn Sie es zwar dieser Wohnung subjektiv zuordnen, aber alle Herstellungskosten des gemischt genutzten Gesamtgebäudes einheitlich über ein Zwischenfinanzierungskonto begleichen und das gesondert aufgenommene Darlehen lediglich dazu verwenden, den Zwischenkredit zurückzuführen.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter