Neue AfA-Tabelle

Ab 1.1.2001 gelten neue AfA-Sätze, die in der Regel eine Verlängerung der Abschreibungsdauer bedeuten.

Das Bundesfinanzministerium hat neue AfA-Sätze vorgelegt. Diese gelten bereits ab 1.1.2001. Nur in wenigen Fällen verringert sich die Nutzungsdauer. Das gilt z.B. bei Personalcomputern und Notebooks. Hier verkürzt sich die Nutzungsdauer von 4 Jahren auf 3 Jahre. In den meisten Fällen tritt jedoch eine Verlängerung der Nutzungsdauer ein. Die Finanzverwaltung rechnet mit Mehreinnahmen in Höhe von DM 3,5 Milliarden.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter