Einkunftserzielung bei Wohnungsvermietung

Verluste aus Vermietung können von Ihnen nur dann steuermindernd geltend gemacht werden, wenn Sie mit einer Einkunftserzielungsabsicht gehandelt haben.

Verluste aus der Vermietung von Wohnungen können Sie nur dann steuermindernd geltend machen, wenn Sie auf Dauer gesehen einen Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben erzielen wollen (Einkunftserzielungsabsicht). Diese Einkunftserzielungsabsicht liegt auch dann vor, wenn die vereinbarte Miete unter der Marktmiete liegt. Beträgt die vereinbarte jedoch weniger als die Hälfte der Marktmiete, werden Ihre Werbungskosten gekürzt.

Diese Grundsätze gelten auch, wenn Sie eine Wohnung an nahe Angehörige vermietet haben. Ebenso kommen sie auch zur Anwendung, wenn Sie neben dem Mietvertrag ein Wohnrecht zugunsten der Mieter im Grundbuch eingetragen lassen.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter