Zweistufige mittelbare Grundstücksschenkung

Wird Ihnen Geld zum Erwerb eines Grundstücks oder zur Errichtung eines Gebäudes Geld geschenkt, handelt es sich regelmäßig um eine mittelbare Grundstücksschenkung.

Bei der Schenkung von Geld zum Erwerb eines Grundstücks oder zur Errichtung eines Gebäudes handelt es sich regelmäßig um eine mittelbare Grundstücksschenkung. Voraussetzung ist, dass Ihnen als Beschenktem nach dem erkennbaren, eindeutigen Willen des Schenkers zum Zeitpunkt der Schenkung ein bestimmtes Grundstück oder Gebäude verschafft werden soll. Das Grundstück ist in diesem Fall mit seinem (niedrigeren) Grundbesitzwert anzusetzen.

Von einer mittelbaren Grundstücksschenkung kann auch ausgegangen werden, wenn der Geldbetrag für die Errichtung eines bestimmten Hauses zum Teil aus der Veräußerung einer zuvor geschenkten Eigentumswohnung stammt und Sie als Beschenkter den Veräußerungserlös für den Bau dieses Hauses einsetzen sollen. Es kann nämlich keinen Unterschied machen, ob der Schenker den zur Finanzierung nötigen Geldbetrag selbst durch die Veräußerung seiner Eigentumswohnung aufbringt oder ob er dies Ihnen mit der Verpflichtung überlässt, den Veräußerungserlös unmittelbar für den Erwerb einer bestimmten Immobilie einzusetzen.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter