Minijobs in Privathaushalten

Seit dem 1. Januar 2006 erfolgt die Unfallversicherung für Minijobs in Privathaushalten direkt per Haushaltsscheck.

Wer Minijobber im Privathaushalt beschäftigt hat, musste bisher den dienstbaren Geist sowohl bei der Minijob-Zentrale (Haushaltsscheckverfahren) als auch bei der zuständigen Unfallkasse bzw. dem Gemeindeunfallversicherungsverband anmelden. Dieses Verfahren ist jetzt vereinfacht worden. Mit der Teilnahme am Haushaltsscheckverfahren sind auch die Meldepflichten gegenüber dem Unfallversicherungsträger erfüllt.

Der Beitrag für die Unfallversicherung beträgt seit Jahresanfang 1,6 % des Arbeitsentgelts - ihn hat der Arbeitgeber allein zu tragen. Zusammen mit den Beiträgen von jeweils 5 % für die Kranken- und Rentenversicherung, der Pauschalsteuer von 2 % und der Umlage zur Entgeltfortzahlungsversicherung von 0,1 % ergibt sich eine Arbeitgeberbelastung von insgesamt 13,7 %.

Die Abgaben werden zweimal jährlich zum 15. Januar und zum 15. Juli per Lastschrift eingezogen - in 2006 erstmals am 17. Juli, da der 15. Juli auf einen Samstag fällt. Der Haushaltsscheck-Vordruck steht unter http://www.minijob-zentrale.de zur Verfügung. Bei einem Arbeitsentgelt über 400 Euro ist die Haushaltshilfe weiterhin direkt beim zuständigen Unfallversicherungsträger anzumelden, es sind auch weiterhin die Beiträge dorthin abzuführen.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter