Kauf und Finanzierung eines Gebäudes zwischen Angehörigen

Kauf und Finanzierung eines Gebäudes zwischen Angehörigen müssen dem Fremdvergleich standhalten.

Übernehmen Sie beispielsweise beim Grundstückserwerb von Ihrem Vater ein Darlehen, das Ihre Mutter Ihrem Vater gewährt hatte, gehört die Darlehensschuld zu den Anschaffungskosten, die zu einem Anspruch auf Eigenheimzulage führen. Dazu muss der Darlehensvertrag zivilrechtlich wirksam abgeschlossen worden sein und Inhalt sowie seine Durchführung dem unter Fremden Üblichen entsprechen (sog. Fremdvergleich).

Diese Voraussetzungen sind auch dann erfüllt, wenn Laufzeit und Verzinsung erst ca. sechs Wochen nach der Darlehensübernahme mit dem Darlehensgläubiger vereinbart worden sind. Unter Fremden werden die Modalitäten über Rückzahlung und Verzinsung in der Regel zwar vor der Schuldübernahme schriftlich niedergelegt, jedoch kann allein diese Abweichung vom Üblichen noch nicht als Anhaltspunkt für die Annahme einer verschleierten Schenkung oder eines Gestaltungsmißbrauchs gesehen werden.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter