Einführung eines neuen SoftwaresystemsIn einem Erlass legt die Bremer Finanzverwaltung ihre Auffassung zur Bilanzierung von Softwaresystemen fest.Nach Auffassung der Bremer Finanzverwaltung sind die Erwerbskosten der Software oder der Lizenzrechte Anschaffungskosten. Die Aufwendungen für EDV-Beratung, Implementierung und Schulung sind als Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren. Zu den Kosten für ein Softwaresystem gehören:
Lizenzrechte an Software können als immaterielle Wirtschaftsgüter nur linear abgeschrieben werden. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 10 Jahre. Updates können Sie sofort als Erhaltungsaufwand absetzen. Ein Verbund mehrerer Module zur einheitlichen Nutzung bildet ein aktivierungspflichtiges Wirtschaftsgut, während beim Kauf verschiedener, voneinander unabhängig nutzbarer Module auch die Aktivierung mehrerer Wirtschaftsgüter in Betracht kommt. Eine Seite zurück |
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