Haftung einer Limited

Die Gesellschafter-Haftung bei einer in Deutschland nicht eingetragenen Limited entspricht nicht der Haftung bei einer noch nicht eingetragenen GmbH.

Die Gesellschafter einer nach englischem Recht gegründeten Limited haften auch dann nicht persönlich, wenn die in Deutschland tätige Gesellschaft nicht in das Handelsregister eingetragen ist. Der Bundesgerichtshof entschied, dass es der europäischen Niederlassungsfreiheit widersprechen würde, wenn man auf solche Gesellschaften die Haftungsgrundsätze übertragen würde, die für eine nach deutschem Recht gegründete aber noch nicht in das Handelsregister eingetragene GmbH gelten. Während die Gläubiger bei der noch nicht eingetragenen GmbH auch auf das Privatvermögen der Gesellschafter zugreifen können, ist der Durchgriff bei einer Limited auf diesem Weg nicht möglich.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter