Regelmäßige Datensicherung ist obligatorisch

Die regelmäßige Sicherung von Geschäftsdaten ist im gewerblichen Bereich selbstverständlich.

Ein Computerdienstleister kann davon ausgehen, dass Unternehmen regelmäßig eine Vollsicherung ihrer Geschäftsdaten vornehmen. Daher haftet der Dienstleister nicht für Schäden, die bei einem Systemausfall aufgrund fehlender Sicherungen entstehen. Vor dem Oberlandesgericht Hamm hatte somit auch ein Unternehmen keinen Erfolg, das seinen Schaden von einem beauftragten Dienstleister ersetzt verlangte.

Im Vorfeld von Serverarbeiten, für die das Unternehmen den Dienstleister beauftragt hatte, kam es zu einem Systemausfall. Der Schaden entstand vor allem durch unzureichende Sicherungsmaßnahmen des Auftraggebers. Die Richter sahen hierin ein deutlich überwiegendes Mitverschulden, denn für die Mitarbeiter des Dienstleisters waren die mangelhaften Sicherungsvorkehrungen nicht ersichtlich gewesen.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter