Ich-AG oder Überbrückungsgeld?

Spielen Sie mit dem Gedanken an eine Existenzgründung, so sollten Sie auch an zwei Varianten denken, bei denen Ihnen unter Umständen staatliche Hilfe durch das Arbeitsamt zusteht: die Ich-AG und das Überbrückungsgeld.

Wer arbeitslos ist und sich selbstständig macht, bekommt finanzielle Hilfe vom Arbeitsamt. Dabei gibt es nicht nur eine Möglichkeit, sich finanzielle Unterstützung zu sichern, meist kommen sogar zwei Fördervarianten in Betracht: der Gründerzuschuss für die Ich-AG oder das Überbrückungsgeld.

Welche Variante für Sie die geeignetere und bessere Lösung ist, Ich-AG oder Überbrückungsgeld, hängt von Ihren Plänen, Vorstellungen und Erwartungen ab, und ebenso davon, ob Sie bisher viel oder wenig Arbeitslosengeld bekommen haben. Grundsätzlich gilt: Hatten Sie vorher wenig Arbeitslosengeld, wollen in Ihrer neuen Firma alleine bleiben und keinen übermäßigen Gewinn erwirtschaften, so sind Sie mit der Ich-AG gut beraten.

Hatten Sie hingegen viel Arbeitslosengeld und wollen schon im ersten Jahr richtig Gewinn machen und Mitarbeiter beschäftigen, so haben Sie in der Regel vom Überbrückungsgeld größere Vorteile zu erwarten. Darüber hinaus sollten Sie bei Ihrer Entscheidung aber auch Details wie Einkommen, Absicherung der Familie, gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung und private Vorsorge berücksichtigen.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter