Kindergeld für ein langfristig erkranktes Kind

Trotz ernsthafter Absicht, die Ausbildung baldmöglichst fortzusetzen, kann der ausbildungsbedingte Kindergeldanspruch für ein langfristig erkranktes Kind wegfallen.

Der Kindergeldanspruch für ein volljähriges Kind in einer Berufsausbildung scheidet aus, wenn Ausbildungsmaßnahmen wegen einer nicht vorübergehenden Erkrankung unterbleiben. Eine Krankheit sieht der Bundesfinanzhof dann nicht als vorübergehend an, wenn schon zu Beginn der Erkrankung mit hoher Wahrscheinlichkeit eine länger als sechs Monate dauernde Beeinträchtigung zu erwarten ist. Der Bundesfinanzhof weist aber auch darauf hin, dass stattdessen ein Kindergeldanspruch wegen einer Behinderung des Kindes in Betracht kommt, wenn das Kind aufgrund der Erkrankung das Kind behinderungsbedingt außerstande war, sich selbst zu unterhalten.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter