Lange Renovierung des Familienheims kostet Steuervorteil

Eine mehrjährige Renovierungsphase für ein geerbtes Familienheim führt auch bei Besonderheiten der Immobilie dazu, dass die Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim wegfällt.

Das Finanzgericht Münster hat die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt, dass ein Familienheim nicht erbschaftsteuerfrei ist, wenn der Erbe die Immobilie erst nach einer dreijährigen Renovierungsphase bezieht. Daran ändert sich nichts durch die besondere Sachlage im Streitfall, in dem der Vater des Klägers eine Doppelhaushälfte bis zu seinem Tod bewohnte, während der Sohn die andere Doppelhaushälfte nutzte. Nach dem Tod verband der Sohn die beiden Hälften und nahm umfassende Renovierungsarbeiten vor.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter