Pflicht zu elektronischen Rechnungen bei Bundeseinrichtungen

Seit 27. November 2019 müssen alle Einrichtungen des Bundes elektronische Rechnungen annehmen. Den Lieferanten bleibt nun noch ein Jahr, bis die Einrichtungen nur noch solche Rechnungen annehmen.

Mit der E-Rechnungs-Verordnung stellt die Verwaltung in mehreren Stufen die Verarbeitung von Rechnungen auf ein rein digitales Verfahren um. Seit dem 27. November 2019 sind nicht mehr nur alle Bundesministerien und Verfassungsorgane dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen im Format XRechnung empfangen und verarbeiten zu können, sondern auch alle bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, wie z. B. die Bundesagentur für Arbeit.

Zwar sind von der Pflicht bisher nur die Rechnungsempfänger des Bundes betroffen. Doch auch für alle Zulieferer, die diesen Stellen Rechnungen schicken, wird die Zeit allmählich knapp. Denn bereits in einem Jahr folgt die Verpflichtung zum rein elektronischen Rechnungsaustausch mit allen Rechnungsempfängern auf Bundesebene. Ab dem 27. November 2020 dürfen die Rechnungsempfänger des Bundes daher alle papierbasierten Rechnungen oder Rechnungen, die als einfaches PDF ohne CEN-konformen XML-Datensatz übermittelt werden, zurückweisen.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter