Berücksichtigung des Altersentlastungsbetrags auch bei Verlust

Ein Altersentlastungsbetrag ist auch dann anzusetzen, wenn er einen bereits bestehenden Verlust weiter erhöhen würde.

Der Altersentlastungsbetrag ist im Rahmen der Verlustfeststellung auch dann zu berücksichtigen, wenn sich dadurch ein nicht ausgeglichener Verlust weiter erhöht. Entgegen der Ansicht des Finanzamts ist das Finanzgericht Köln davon überzeugt, dass eine verlusterhöhende Wirkung des Entlastungsbetrags weder dem Gesetzestext noch dem Sinn und Zweck der Regelung widerspricht. Allerdings hat das Finanzamt Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter