Vermietung an pauschal besteuernden Landwirt

Bei der Vermietung von Immobilien an einen Landwirt, der seine Umsätze nach Durchschnittssätzen versteuert, ist keine Optierung zur Umsatzsteuerpflicht möglich.

Die Vermietung von Immobilien ist von der Umsatzsteuer befreit, allerdings kann der Vermieter auf die Steuerfreiheit verzichten und Vorsteuerabzug geltend machen, wenn er an einen anderen Unternehmer vermietet. Bei der Vermietung eines Grundstücks an einen Landwirt, der seine Umsätze nach Durchschnittssätzen versteuert, ist die Option zur Steuerpflicht allerdings ausgeschlossen. Gegen dieses Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen hat der Kläger Revision eingelegt.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter