Verlängerung des Bestandsschutzes für Investmentvermögen

Das Bundesfinanzministerium hat die Übergangsfrist für ausländische Investmentvermögen bis Ende 2017 verlängert, weil ohnehin eine Reform der Investmentbesteuerung vorgesehen ist.

Im Vorgriff auf die mit dem Investmentsteuerreformgesetz geplante Gesetzesänderung für die Besteuerung von Investmentfonds hat das Bundesfinanzministerium per Verwaltungsanweisung die Übergangsfrist für ausländische Investmentvermögen bis zum 31. Dezember 2017 verlängert. Ohne diese Verlängerung hätten die Fonds ab dem 23. Juli 2016 aufgrund des AIFM-Anpassungsgesetzes mit der Umstrukturierung ihrer Anlagebedingungen und ihres Vermögensbestands beginnen müssen, was aber durch die im Investmentsteuerreformgesetz vorgesehenen Änderungen ab 2018 wieder hinfällig gewesen wäre.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter