Schornsteinfeger voll als Handwerkerleistung steuerbegünstigt

Nachdem der Fiskus eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs akzeptiert hat, sind wieder sämtliche Kosten für den Schornsteinfeger als Handwerkerleistung steuerbegünstigt.

Bislang mussten Schornsteinfegerleistungen in zwei Kategorien eingeteilt werden: Zur ersten gehörten Kehrarbeiten sowie Reparatur- und Wartungsarbeiten, die als Handwerkerleistungen begünstigt wurden. Mess- und Überprüfungsarbeiten sowie die Feuerstättenschau ließ das Finanzamt dagegen nicht als Handwerkerleistung gelten. Die Finanzverwaltung fügt sich jetzt aber einem Urteil des Bundesfinanzhofs, der entschieden hatte, dass die Erhebung des mangelfreien Istzustandes ebenso eine Handwerkerleistung ist wie die Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens oder vorbeugende Maßnahmen zur Schadensabwehr. Daher können nun in allen noch offenen Fällen sämtliche Ausgaben für den Schornsteinfeger als Handwerkerleistung geltend gemacht werden.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter