Abgeltungsteuer gilt nicht für Gesellschafterdarlehen

Das Finanzgericht Münster sieht keinen Grund, warum der Ausschluss von Gesellschafterdarlehen von der Abgeltungsteuer verfassungswidrig sein sollte.

Wie bei Darlehen mit nahen Angehörigen sieht das Gesetz auch für die Zinsen, die eine Gesellschaft an ihren Gesellschafter zahlt, einen Ausschluss der Abgeltungsteuer vor. Das Finanzgericht Münster hat gegen diese Regelung keine verfassungsrechtlichen Bedenken, hat aber die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter