Näheverhältnis schließt Abgeltungsteuer nicht automatisch aus

Nicht jedes Näheverhältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer führt automatisch dazu, dass die Abgeltungsteuer nicht mehr zur Anwendung kommt, meint das Finanzgericht Münster.

Zinsen für Darlehen zwischen einander nahe stehenden Personen unterliegen nicht der Abgeltungsteuer, sondern dem normalen Steuersatz. Allerdings macht das Gesetz keine Angaben dazu, wer als nahe stehende Person gilt. Erst kürzlich hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden, dass auch einander entfremdete Geschwister unter diese Regel fallen. Dagegen hält das Finanzgericht Münster entgegen der Auffassung des Finanzamts Berufskollegen nicht für einander nahe stehend. Wie in anderen Verfahren muss nun auch in diesem Fall der Bundesfinanzhof klären, wie der Begriff zu verstehen ist.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter