Besteuerung des Entnahmeeigenverbrauchs

Der Europäische Gerichtshof hat über die Besteuerung des Entnahmeeigenverbrauchs entschieden.

Es ist seit jeher streitig, ob der Unternehmer den Eigenverbrauch auch dann zu versteuern hat, wenn der in das Privatvermögen überführte Gegenstand ohne Vorsteuerabzug erworben worden ist. Die Finanzverwaltung hat hierauf keine Rücksicht genommen. So musste der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Fall entscheiden, dass ein Pkw, der von privat ohne Vorsteuerabzug erworben worden war, bei der Entnahme aus dem Betriebsvermögen besteuert werden sollte. Der EuGH entschied, dass eine Eigenverbrauchbesteuerung nur insoweit erfolgt, als das Unternehmen einen Vorsteuerabzug in Anspruch genommen hatte. Das war z.B. bei Einbauten in den Pkw der Fall.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter