Aufteilung der Zuwendungen bei einem Betriebsfest

Bei der Berechnung des durchschnittlichen Zuwendungsbetrags pro Arbeitnehmer bleiben die Kosten für nicht teilnehmende Arbeitnehmer unberücksichtigt.

Für Zuwendungen des Arbeitgebers anlässlich eines Betriebsfestes gilt eine Freigrenze von 110 Euro. Auf Familienangehörige entfallende Zuwendungen werden dabei dem Arbeitnehmer zugerechnet. Wie hoch die auf einen Arbeitnehmer entfallende Zuwendung tatsächlich ist, ist jedoch nicht immer klar. Das Finanzgericht Düsseldorf hat jetzt entschieden, dass bei der Berechnung die Kosten, die auf die angemeldeten aber nicht teilnehmenden Arbeitnehmer entfallen, abzuziehen sind. Durch diese Aufwendungen seien die teilnehmenden Arbeitnehmer schließlich nicht bereichert worden. In dem Fall nahmen von den 600 angemeldeten Personen nur 348 am Betriebsfest teil.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter