Mittelbare Grundstücksschenkung durch zinsloses Darlehen

Überläßt der Schenker dem Beschenkten ein zinsloses Darlehen zum Erwerb eines bestimmten Grundstücks, kann insoweit eine mittelbare Grundstücksschenkung vorliegen.

Nicht nur bei der Überlassung von Barmitteln zum Erwerb eines bestimmten Grundstücks, sondern auch bei der Überlassung eines zinslosen Darlehens ist eine mittelbare Grundstücksschenkung anzunehmen.

Anders verhält es sich jedoch, wenn ein zum Erwerb eines Grundstücks hingegebenes, zinsloses Darlehen später erlassen wird. Hier scheidet bezüglich des erlassenen Darlehensbetrags die Annahme einer mittelbaren Grundstücksschenkung aus, da dieser Erlaß den ursprünglich vereinbarten Zuwendungsgegenstand nicht mehr beeinflussen könne. Das erlassene zinslose Darlehen ist jedoch nicht mit dem Nennwert, sondern nur mit dem über die vereinbarte Restlaufzeit abgezinsten Betrag der Schenkungsteuer zugrunde zu legen. Dieser Betrag ist dann als steuerpflichtiger Erwerb anzusetzen.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter