Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

In einem Verfahren zur Rückforderung von Arbeitslosengeld darf das Finanzamt die Arbeitsverwaltung über die Einkünfte eines Steuerpflichtigen informieren.
In einem neuen Schreiben ergänzt das Bundesfinanzministerium die Regelungen zum steuerlichen Abzug der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen.
Die Finanzverwaltung ist durch den Grundsatz von Treu und Glaube gehindert, einen Steuerbescheid nachträglich zu ändern, wenn die neue Tatsache bereits vor Erlass hätte ermittelt werden können.
Kosten für eine Sonderdiät können auch dann nicht als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, wenn hierdurch eine medikamentöse Behandlung ersetzt werden kann.
Schon ein hohes Einkommen allein kann Anlass für eine Außenprüfung des Finanzamts sein, wenn nur geringe Kapitalerträge erklärt werden.
Das Bundesfinanzministerium hebt viele seiner Schreiben auf, hält aber gleichzeitig an deren Inhalt weiter fest.
Das jetzt vom Bundestag beschlossene Jahressteuergesetz 2008 enthält viele heftig umstrittene Änderungen.
Die Förderung von Spenden, Stiftungen, gemeinnützigen Vereinen und ehrenamtlicher Tätigkeit wird massiv ausgeweitet.
Wegen technischer Probleme wird die Ausgabe der Steuer-Identnummer voraussichtlich erst im Frühjahr 2008 abgeschlossen sein.
Der Europäische Gerichtshof prüft die Abzugsfähigkeit von Spenden ins EU-Ausland.

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