Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Anfang 2004 wurde die Besteuerung des Zwischengewinns bei Fondsanteilen abgeschafft, im Jahr 2005 wird sie wieder eingeführt.
Betriebliche Direktversicherungen sind zukünftig noch stärker steuerlich begünstigt, aber auch zusätzlichen Anforderungen unterworfen.
Durch das Alterseinkünftegesetz wird die unterschiedliche Besteuerung der Pensionen und Renten aufgehoben und für eine homogene Regelung gesorgt.
Das Alterseinkünftegesetz ändert auch die Besteuerung von Betriebsrenten, indem diese langfristig höher besteuert werden.
Die kindergeldschädliche Einkunftsgrenze bleibt im neuen Jahr unverändert, nur zu den abziehbaren Aufwendungen gibt es neue Urteile.
Vor allem Vereinfachungen der bisher sehr bürokratischen Regeln prägen die ab 2005 geltenden Änderungen bei der Riester-Rente.
Gemäß einem Beschluss des Finanzgerichts Köln und einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist die ausländische Körperschaftsteuer doch auf die Einkommensteuer eines inländischen Anlegers anzurechnen.
Mit Spannung wird der Ausgang der Revision am Bundesfinanzhof zur Frage der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten erwartet.
Wegen der umfassenden Änderungen bei der Besteuerung von Alterseinkünften gibt es nun ein Wahlrecht für die Ertragsanteilsbesteuerung, allerdings nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen.
Nur noch in diesem Jahr besteht die Möglichkeit, Lebensversicherungen mit eigenem Deckungsstock zu errichten und so die steuerlichen Vorteile der Lebensversicherung mit der Rendite eines Aktienfonds zu kombinieren.
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