Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Nachdem letzte Interpretationsschwierigkeiten beseitigt sind, kann die europaweite Zinsbesteuerung zum 1. Juli 2005 starten.
Die unentgeltliche Überlassung eines Grundstücks im Rahmen des Zugewinnausgleichs führt nicht zu Einkünften aus Vermietung.
Auch wenn schon ein bestandskräftiger Steuerbescheid existiert, können Sie Scheidungskosten nachträglich noch steuerlich geltend machen.
Durch das "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" werden zukünftig Rentenbezüge automatisch an das Finanzamt gemeldet.
Eltern können für ihre Kinder keinen Ausbildungsfreibetrag geltend machen, solange diese ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren.
Anfang 2004 wurde die Besteuerung des Zwischengewinns bei Fondsanteilen abgeschafft, im Jahr 2005 wird sie wieder eingeführt.
Betriebliche Direktversicherungen sind zukünftig noch stärker steuerlich begünstigt, aber auch zusätzlichen Anforderungen unterworfen.
Durch das Alterseinkünftegesetz wird die unterschiedliche Besteuerung der Pensionen und Renten aufgehoben und für eine homogene Regelung gesorgt.
Das Alterseinkünftegesetz ändert auch die Besteuerung von Betriebsrenten, indem diese langfristig höher besteuert werden.
Die kindergeldschädliche Einkunftsgrenze bleibt im neuen Jahr unverändert, nur zu den abziehbaren Aufwendungen gibt es neue Urteile.
Übersicht -
Eine Seite zurück