Personal, Arbeit und Soziales
Ab 2024 ersetzen die Sozialversicherungsträger das bisherige sv.net durch eine neue, kostenpflichtige Webanwendung unter dem Namen »SV-Meldeportal«.
Die nach dem Nachweisgesetz erforderlichen Angaben zu den wesentlichen Arbeitsbedingungen sollen künftig auch in Textform, also per E-Mail, möglich sein.
Eine nachträgliche Teilleistung aus einer Abfindungsvereinbarung kann dazu führen, dass die ermäßigte Besteuerung der gesamten Abfindung als außerordentliche Einkünfte wegfällt.
Erstmals fällt der Vorschlag der Mindestlohnkommission zur Anhebung des Mindestlohns in den Jahren 2024 und 2025 nicht einstimmig aus.
Die Reform der Pflegeversicherung wirkt sich nicht nur auf die Beiträge, sondern vor allem auch auf die Leistungen aus.
Mit einem umfangreichen Steueränderungsgesetz, das vor allem Erleichterungen und Vereinfachungen enthält, will die Bundesregierung neue Wachstumsimpulse für die deutsche Wirtschaft setzen.
Ein Urteil, das die Arbeitgeber zu einer elektronischen Erfassung der gesamten Arbeitszeit verpflichtet, wird nun gesetzlich normiert.
Die Sonderregelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld laufen am 30. Juni 2023 aus.
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