Personal, Arbeit und Soziales

Grundlohn bei Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
Als Grundlohn für die Berechnung steuerfreier Zuschläge ist nicht der im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum tatsächlich gezahlte, sondern der arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitslohn maßgeblich.
Was sich 2024 (bisher) geändert hat
Jeder Jahreswechsel bringt Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit sich. Der Großteil dieser Änderungen ist aber immer noch nicht vom Bundesrat verabschiedet.
Wachstumschancengesetz zum Teil in anderem Gesetz enthalten
Weil sich das Vermittlungsverfahren zum Wachstumschancengesetz bis 2024 hinziehen wird, haben Bundestag und Bundesrat unstreitige Teile des Gesetzes in das jetzt verabschiedete Kreditzweitmarktförderungsgesetz übernommen.
Insolvenzgeldumlage bleibt 2024 unverändert bei 0,06 %
Die Rücklagen sind ausreichend hoch, um auch 2024 den reduzierten Umlagesatz für die Insolvenzgeldumlage von 0,06 % fortzuführen.
Dokumentation von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
Sofern klar ist, dass die Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit geleistet wurde und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, ist eine ungenaue Dokumentation der Arbeitszeit nicht schädlich für die Steuerfreiheit der Zuschläge.
Deutlich höhere Beitragsgrenzen ab 2024 für Gutverdiener
Die höheren Lohnabschlüsse aufgrund der Inflation führen zu deutlich höheren Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung für 2024.
SV-Meldeportal ersetzt sv.net
Ab 2024 ersetzen die Sozialversicherungsträger das bisherige sv.net durch eine neue, kostenpflichtige Webanwendung unter dem Namen »SV-Meldeportal«.

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