Selbständige und Unternehmer

Urteilsvorschau für das laufende Jahr
Der Bundesfinanzhof und das Bundesverfassungsgericht haben bekannt gegeben, über welche Verfahren sie in diesem Jahr entscheiden wollen.
Neues Gesetz zur Bürokratieentlastung
Das neueste Bürokratieentlastungsgesetz soll die Wirtschaft an verschiedenen Stellen entlasten, unter anderem bei der Buchführungspflicht, verschiedenen Meldepflichten und einigen steuerrechtlichen Vorgaben.
Vorläufiges Fazit zur E-Bilanz
Aus einer Verfügung der Finanzverwaltung ergibt sich, dass die Finanzämter mit der E-Bilanz nicht wirklich glücklich sind, weil sie oft zu mehr Arbeit führt als die klassische Papierbilanz.
Bagatellgrenze für die Nichtanwendung der Abfärbewirkung
Zum ersten Mal hat der Bundesfinanzhof klare Grenzen definiert, unterhalb der geringe gewerbliche Einkünfte noch keine Abfärbewirkung auf freiberufliche Einkünfte entfalten.
Nächstes Steueränderungsgesetz ist in Arbeit
Mit einem neuen Steueränderungsgesetz will die Bundesregierung vor allem verschiedenen Änderungswünschen der Länder Rechnung tragen, für die im letzten Jahr keine Zeit mehr war.
Hersteller haftet für Steuerausfall durch manipulierbare Kassen
Für hinterzogene Steuern haftet neben dem Steuersünder selbst auch der Hersteller von manipulierbaren Kassensystemen.
Nutzung eines Pkws aus dem Betriebsvermögen des Ehegatten
Für die betriebliche Nutzung des Pkws, der zum Betriebsvermögen des Ehegatten gehört, ist beim Nutzer kein Betriebsausgabenabzug möglich.
Vorsteuererstattung als Betriebseinnahme
Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung bleibt eine Vorsteuererstattung auch dann eine steuerpflichtige Betriebseinnahme, wenn die vorhergehende Betriebsausgabe für die Rechnung später nicht anerkannt wird.
Fahrt- und Reisekosten von Unternehmern
Das Bundesfinanzministerium hat sich zur ertragsteuerlichen Beurteilung von Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie von Reisekosten geäußert.
Kauf von Grundstücken unter aufschiebenden Bedingungen
Unter die Grunderwerbsteuer kann auch der Kauf von Gesellschaftsanteilen fallen; hat die Gesellschaft aber Grundstücke unter aufschiebenden Bedingungen gekauft, zählen diese Grundstücke nur dann, wenn die Bedingungen beim Kauf der Anteile bereits erfüllt sind.

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