Arbeitsrecht
Eine Gewerkschaft haftet für fehlerhafte Rechtsberatung und Prozessvertretung wie ein Rechtsanwalt.
Wiederholte Unhöflichkeiten des Vorgesetzten sind für sich gesehen noch kein Mobbing.
Zwar kann ein Aufhebungsvertrag angefochten werden, wenn der Arbeitnehmer beim Abschluss bedroht worden ist, allerdings muss er hierfür konkrete Tatsachen vorbringen.
Eine Rechtsschutzversicherung muss bereits dann Anwaltskosten übernehmen, wenn der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorlegt, aber noch nicht gekündigt hat.
Durch Betriebsvereinbarungen kann ein Arbeitgeber berechtigt werden, verdachtsunabhängige Suchtmittelkontrollen unter der Belegschaft durchführen zu lassen.
Ein Familienvater muss sich auch dann nicht an einen mehrere hundert Kilometer entfernten Arbeitsplatz versetzen lassen, wenn im Arbeitsvertrag eine Versetzungsklausel enthalten ist.
Die Provision für eine Personalvermittlung wird auch dann fällig, wenn aus Sicht des Arbeitgebers die Vermittlung gescheitert ist.
Der Werkstudentenstatus ist kein Eignungsmerkmal und daher auch kein Grund für die Kündigung oder Befristung eines Arbeitsvertrags.
Ab dem 1. Januar 2007 gelten insbesondere für Bereitschaftsdienste neue Rahmenregelungen, die auch in Tarifverträgen beachtet werden müssen.
Lehrer müssen Schulbücher nicht auf eigene Kosten anschaffen.
Der Bundesfinanzhof räumt dem Arbeitnehmer ein Wahlrecht bei der Bewertung eines geldwerten Vorteils ein.
Erlaubt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern das private Telefonieren am Arbeitsplatz, muss er bei exzessivem Telefonieren einen Mitarbeiter vor der Kündigung abmahnen.
Freigestellte Personalratsmitglieder müssen nur unter ganz besonderen Umständen eine Probezeit als Voraussetzung für eine Beförderung absolvieren.
Ein genehmigter Urlaub darf nicht widerrufen werden, wohingegen eigenmächtig genommener Urlaub ebenso wie erschlichener (Mehr-)Urlaub eine sofortige Kündigung rechtfertigen.
Eine Vertragsstrafe in einem Arbeitsvertrag ist unwirksam, wenn sie auch während der Probezeit über das Gehalt von zwei Wochen hinausgeht.
Die Zuteilung von Dienstzimmern steht im beinahe unbeschränkten Ermessen des Dienstherrn.
Arbeitnehmern steht keine gesetzliche Mindestabfindung zu, wenn sie auf eine Kündigungsschutzklage verzichten.
Der Anspruch auf eine Karenzentschädigung als Ausgleich für ein Wettbewerbsverbot steht auch einem Arbeitnehmer zu, dem noch in der Probezeit gekündigt wird.
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