Umsatzsteuer
Auch in der Corona-Krise gilt es, Ruhe zu bewahren und die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.
In erster Linie können sich Unternehmer ab 2020 über kürzere Aufbewahrungsfristen für ausgemusterte Buchhaltungs-EDV freuen.
Ab 2020 ist der Einsatz manipulationssicherer Kassen per Gesetz verbindlich vorgeschrieben. Das Bundesfinanzministerium hat zu diesen neuen Vorgaben viele weitere Details geregelt.
Neben der Verlängerung bereits bestehender Vergünstigungen im Steuerrecht gibt es 2020 noch weitere neue Vorteile für Elektrofahrzeuge.
Neben Änderungen bei grenzüberschreitenden Geschäften ändern sich im Umsatzsteuerrecht 2020 einige Grenzwerte und die Steuersätze für bestimmte Produkte und Leistungen.
Neben strengeren Vorgaben für elektronische Kassen müssen sich 2020 vor allem Arbeitgeber und Arbeitnehmer an viele Änderungen bei der Steuer und Sozialversicherung gewöhnen.
Seit 27. November 2019 müssen alle Einrichtungen des Bundes elektronische Rechnungen annehmen. Den Lieferanten bleibt nun noch ein Jahr, bis die Einrichtungen nur noch solche Rechnungen annehmen.
Ab 2020 wird die Umsatzgrenze für die Ist-Versteuerung an die steuerliche Buchführungsgrenze angepasst und beträgt dann 600.000 Euro.
Der Verkauf von Gegenständen, die bei der Anschaffung einem Abzugsverbot für die Vorsteuer unterlagen, ist nicht bei der Prüfung der Kleinunternehmer-Umsatzgrenze zu berücksichtigen.
Die Bundesregierung hält trotz lauter Kritik von Handel und Umweltverbänden an der Bonpflicht ab 2020 fest.
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