Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Abbau der kalten Progression und Anpassung von Familienleistungen
Das Gesetz für die notwendige Erhöhung von Grund- und Kinderfreibetrag ist kurzfristig um den Abbau der kalten Progression ergänzt und vom Bundesrat verabschiedet worden.
Bonuszahlungen der Krankenkasse ohne Folgen für Sonderausgaben
Anders als Beitragsrückzahlungen führen zumindest bestimmte Bonuszahlungen der Krankenkasse nicht zu einer Kürzung des Sonderausgabenabzugs.
Elterngeld Plus ist gestartet
Seit dem 1. Juli 2015 können Eltern auch das neue Elterngeld Plus beantragen, bei dem Elterngeld während einer Teilzeitarbeit gezahlt wird.
Kontrollverfahren beim Kindergeld ab 2016
Das Bundeszentralamt für Steuern hat die Familienkassen angewiesen, die Steueridentifikationsnummern von Eltern und Kindern für das 2016 startende Kontrollverfahren anzufordern.
Haushaltszugehörigkeit beim Entlastungsbetrag
Ist ein Kind im Haushalt eines alleinstehenden Elternteils gemeldet, besteht der Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, auch wenn das Kind tatsächlich nicht dort wohnt.
Neuer Stand bei laufenden Gesetzesänderungen
Während sich der Bundesrat mit verschiedenen Steueränderungsgesetzen befasst hat, hat das Bundesfinanzministerium den schon länger erwarteten Entwurf für die Änderung des Erbschaftsteuergesetzes vorgelegt.
Barzahlung kostet Steuerabzug von Kinderbetreuungskosten
Kinderbetreuungskosten müssen grundsätzlich unbar bezahlt werden, um steuerlich abzugsfähig zu sein - auch im Rahmen eines gemeldeten Minijobs.
Bundesrat will weitere Gesetzesänderungen
Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme zum inoffiziellen Jahressteuergesetz 2016 viele Ergänzungen und Korrekturen zum bisherigen Gesetzesentwurf.
Steuerentlastungen angekündigt
Neben der immer wieder geforderten Kompensation der kalten Progression will die Bundesregierung auch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende anheben.
Beitragserstattung der Krankenversicherung lohnt nicht immer
Selbst getragene Krankheistkosten mit dem Ziel einer Beitragsrückerstattung sind nicht als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung abziehbar

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