Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Zumutbare Belastung bei Krankheitskosten ist verfassungsgemäß
Der Bundesfinanzhof hat eine Klage gegen die Anrechnung einer zumutbaren Belastung beim Abzug von Krankheitskosten abgewiesen.
Haustierbetreuung als haushaltsnahe Dienstleistung
Der Bundesfinanzhof hat gegen die Finanzverwaltung entschieden, dass auch die Betreuung von Haustieren eine haushaltsnahe Dienstleistung sein kann.
Masterstudium als Teil der Erstausbildung beim Kindergeld
Mit dem Abschluss des Bachelorstudiums ist nicht automatisch die Erstausbildung abgeschlossen, wenn das folgende Masterstudium zeitlich und inhaltlich auf dem Bachelorstudium aufbaut.
Änderungen für Privatpersonen und Familien
Der Jahreswechsel bringt für Privatleute höhere Freibeträge, den Abbau der kalten Progression und mehr Kontrolle der Steuerzahler über die Steueridentifikationsnummer.
Meldung als Ausbildungssuchender gilt für Kindergeld nur als Indiz
Für den Anspruch auf Kindergeld ist die Meldung als Ausbildungssuchender bei der Bundesagentur für Arbeit weder unabdingbare Voraussetzung, noch garantiert die Meldung allein den Anspruch.
Häusliches Arbeitszimmer bei Alleinerziehenden
Ist die Kinderbetreuung der ausschlaggebende Grund für die Telearbeit, obwohl im Betrieb ein Arbeitsplatz zur Verfügung stehen würde, können die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Gewinne aus Pokerturnieren als Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Wer nachhaltig und erfolgreich an Glücksspielen teilnimmt, muss die Spielgewinne als steuerfplichtiges Einkommen versteuern.
Steueränderungen für Privatleute und Familien
Neben zahlreichen Änderungen für Unternehmen enthält das Steueränderungsgesetz 2015 auch einige Änderungen, die Familien, Kapitalanleger und andere Privatleute betreffen.
Nicht anerkannte Behandlungsmethode als Krankheitskosten
Ist eine Behandlungsmethode zum Zeitpunkt der Behandlung nicht wissenschaftlich anerkannt, braucht es ein amtsärztliches Attest, um die Kosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend zu machen.
Klage gegen zu niedrigen Kinderfreibetrag im Jahr 2014
Weil der Kinderfreibetrag im Jahr 2014 um 72 Euro zu niedrig angesetzt war, will der Bund der Steuerzahler auf dem Klageweg eine rückwirkende Korrektur für alle Eltern erreichen.

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