Bauen, Mieten und VermietenKündigung wegen ZahlungsverzugBefindet sich der Mieter mit mehreren Mietzahlungen im Verzug, genügt für die Kündigung eine kurze Begründung. Eine ordentliche Kündigung bleibt grundsätzlich auch bei einer Nachzahlung wirksam. Mindestanforderungen an AltbauwohnungenDer Mieter einer Altbauwohnung kann vom Vermieter verlangen, dass die Wohnung gewissen Mindestanforderungen genügt. Fristlose Kündigung nach BeleidigungDer Vermieter kann seinem Mieter kann nach einer groben Beleidigung das Mietverhältnis fristlos kündigen. Neues Investitionszulagengesetz 2005 giltDie bisherige Investitionsförderung durch das Investitionszulagengesetz 1999 ist ausgelaufen. Jetzt gilt das Investitionszulagengesetz 2005, das gegenüber seinem Vorgänger einige wichtige Änderungen enthält. Widerrufsrecht bei FertighäusernVereinbaren Sie beim Kauf eines Fertighauses eine Ratenzahlung, steht Ihnen ein kostenfreies zweiwöchiges Widerrufsrecht zu. Gesetzliches Kündigungsrecht ausschließbarDas gesetzliche Kündigungsrecht des Mieters kann in einem Vertrag für eine bestimmte Dauer ausgeschlossen werden. Kündigungsfrist in AltmietverträgenAuch in der Fußnote eines Formularmietvertrages kann wirksam eine vom Gesetz abweichende Kündigungsfrist vereinbart werden. Vereinbarung über Pauschalhonorar muss unterschrieben seinDie Vereinbarung eines Pauschalhonorars mit einem Architekten ist nichtig, wenn sie nicht von beiden Seiten eigenhändig unterschrieben ist. Zusatzvereinbarungen bei GrundstücksgeschäftenAuch Zusatzvereinbarungen bei einem Grundstücksgeschäft müssen notariell beurkundet werden. Mietminderung bei zu kleiner WohnungIst die Wohnung mindestens zehn Prozent kleiner als im Vertrag vereinbart, kann der Mieter die Miete mindern.
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