Allgemeine RechtsangelegenheitenNeues Insolvenzrecht geplantDas Bundeskabinett hat Mitte Oktober die Überarbeitung der geltenden Insolvenzordnung beschlossen. Überleitung zum Musterverfahren nur in der ersten InstanzSobald gegen ein erstinstanzliches Urteil Berufung eingelegt worden ist, kann das Verfahren nicht mehr zum Musterverfahren übergeleitet werden. Rechnung zum MahnbescheidEin Gläubiger sollte vor der Beantragung eines Mahnbescheids prüfen, ob dem Schuldner eine Rechnung über den offenen Betrag zugegangen ist. Auskunftsanspruch über steuerliche Datensammlung hat GrenzenDie Finanzbehörden müssen keine Auskünfte über die ihnen bekannten Auslandsaktivitäten eines Steuerzahlers geben. Europäisches Mahn- und Zivilverfahren für geringfügige ForderungenEin weiteres aktuelles Gesetzesvorhaben befasst sich mit der Einführung eines europaweit einheitlichen Mahn- und Zivilverfahren für geringfügige Forderungen. Optimierte Verfahren vor Arbeitsgerichten und SozialgerichtenFür das sozialgerichtliche und das arbeitsgerichtliche Verfahrens ist eine Entlastung der Justiz geplant, die die Prozesse zukünftig beschleunigen soll. Anforderungen an ForderungsanmeldungAnmeldungen von Forderungen zur Insolvenztabelle müssen inhaltlich ausreichend bestimmt sein. Verbraucherinsolvenz wegen UnterhaltUnterhaltsschuldner müssen nur zur Sicherung des Unterhalts ihrer minderjährigen Kinder ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen, nicht aber wegen des Unterhaltsanspruchs des Exgatten. Ersatzzustellung außerhalb der GeschäftszeitenEine Ersatzzustellung durch Einlegung in den Briefkasten kann auch dann erfolgen, wenn eine andere Form der Ersatzzustellung aufgrund der Geschäftszeiten nicht möglich ist. Besetztes Fax ist Risiko des SendersWird eine Frist allein deshalb versäumt, weil das Empfangsgerät besetzt ist, liegt kein Grund für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vor.
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