Kaufleute und Unternehmer

Anspruch auf Buchauszug nur am Unternehmensort

Soweit durch eine beiderseitige Vereinbarung nichts Anderweitiges festgelegt ist, muss der Anspruch auf einen Buchauszug nur am Ort des Unternehmens selbst erfüllt werden.

Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz

Im Dritten Mittelstandsentlastungsgesetz sind einige steuerliche Änderungen und die Aufhebung vieler Informations- und Auskunftspflichten enthalten.

Weitergabe von Einkaufsvorteilen in Franchisesystemen

Der Franchisegeber kann mit seinen Franchisenehmern eine Bezugspflicht vereinbaren, ohne dass er Einkaufsvorteile in Form von Boni, Rabatten etc. weiterleiten muss.

Kündigungsverzicht in Handelsvertreterverträgen

Wer auf sein ordentliches Kündigungsrecht gegenüber einem Handelsvertreter verzichtet hat, muss im Falle einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung umfassenden Schadensersatz leisten.

Kommanditistenhaftung in der Insolvenz

Kommanditisten müssen auch in der Insolvenz der Gesellschaft für ihre noch nicht vollständig erbrachte Einlage einstehen, allerdings noch nicht gegenüber dem nur vorläufig bestellten Verwalter.

Nachweis der Stammeinlage

Für den Nachweis der erbrachten Stammeinlage müssen GmbH-Gesellschafter nicht zwingend Zahlungs- und Kontounterlagen vorlegen.

Versandkosten bei Widerruf durch Verbraucher

Der Europäische Gerichtshof muss darüber entscheiden, ob der Verbraucher nach erklärtem Widerruf die Kosten für den Erstversand der Ware tragen muss.

Entzug der Geschäftsführungsbefugnis wegen Missbrauchs

Einem geschäftsführenden Gesellschafter kann auch dann die Geschäftsführungsbefugnis entzogen werden, wenn er lediglich bei einer anderen Gesellschaft seine Stellung missbraucht hat.

Gerichtliche Überprüfung eigener AGB ist nicht möglich

Macht ein Käufer seine eigenen AGB zum Vertragsgegenstand, kann er diese anschließend nicht zu seinen Gunsten gerichtlich überprüfen lassen.

Eintragung trotz Ungenauigkeiten bei Übersetzungen

Kleine Übersetzungsungenauigkeiten sind auch in einer beglaubigten Übersetzung möglich, solange sie von Amts wegen ohne weiteres berichtigt werden können.


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