Kaufleute und UnternehmerAnspruch auf Buchauszug nur am UnternehmensortSoweit durch eine beiderseitige Vereinbarung nichts Anderweitiges festgelegt ist, muss der Anspruch auf einen Buchauszug nur am Ort des Unternehmens selbst erfüllt werden. Drittes MittelstandsentlastungsgesetzIm Dritten Mittelstandsentlastungsgesetz sind einige steuerliche Änderungen und die Aufhebung vieler Informations- und Auskunftspflichten enthalten. Weitergabe von Einkaufsvorteilen in FranchisesystemenDer Franchisegeber kann mit seinen Franchisenehmern eine Bezugspflicht vereinbaren, ohne dass er Einkaufsvorteile in Form von Boni, Rabatten etc. weiterleiten muss. Kündigungsverzicht in HandelsvertreterverträgenWer auf sein ordentliches Kündigungsrecht gegenüber einem Handelsvertreter verzichtet hat, muss im Falle einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung umfassenden Schadensersatz leisten. Kommanditistenhaftung in der InsolvenzKommanditisten müssen auch in der Insolvenz der Gesellschaft für ihre noch nicht vollständig erbrachte Einlage einstehen, allerdings noch nicht gegenüber dem nur vorläufig bestellten Verwalter. Nachweis der StammeinlageFür den Nachweis der erbrachten Stammeinlage müssen GmbH-Gesellschafter nicht zwingend Zahlungs- und Kontounterlagen vorlegen. Versandkosten bei Widerruf durch VerbraucherDer Europäische Gerichtshof muss darüber entscheiden, ob der Verbraucher nach erklärtem Widerruf die Kosten für den Erstversand der Ware tragen muss. Entzug der Geschäftsführungsbefugnis wegen MissbrauchsEinem geschäftsführenden Gesellschafter kann auch dann die Geschäftsführungsbefugnis entzogen werden, wenn er lediglich bei einer anderen Gesellschaft seine Stellung missbraucht hat. Gerichtliche Überprüfung eigener AGB ist nicht möglichMacht ein Käufer seine eigenen AGB zum Vertragsgegenstand, kann er diese anschließend nicht zu seinen Gunsten gerichtlich überprüfen lassen. Eintragung trotz Ungenauigkeiten bei ÜbersetzungenKleine Übersetzungsungenauigkeiten sind auch in einer beglaubigten Übersetzung möglich, solange sie von Amts wegen ohne weiteres berichtigt werden können.
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