Kaufleute und Unternehmer

Bürokratieentlastungsgesetz IV verabschiedet

Der Bundestag hat das Bürokratieentlastungsgesetz IV verabschiedet, mit dem neben anderen Maßnahmen auch Aufbewahrungsfristen verkürzt, umsatzsteuerliche Pflichten erleichtert und eine digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden eingeführt werden sollen.

Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz

Mit dem nächsten Bürokratieentlastungsgesetz sollen Aufbewahrungsfristen verkürzt und Schriftformerfordernisse so weit wie möglich reduziert werden.

Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Durch das MoPeG treten 2024 wichtige Änderungen für Personengesellschaften in Kraft, insbesondere für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Offenlegungsfrist für Jahresabschluss 2021 verlängert

Das Bundesamt für Justiz wird erst nach Ostern mit der Einleitung von Ordnungsgeldverfahren beginnen, wenn der bis Ende 2022 einzureichende Jahresabschluss bis dahin immer noch nicht vorliegt.

Eintragungspflicht im Transparenzregister

Seit dem 1. August 2021 sind viele Unternehmen und Vereine verpflichtet, sich im Transparenzregister einzutragen.

Nachbesserungen bei der Überbrückungshilfe III

Die Bundesregierung hat im Januar zahlreiche Verbesserungen für die Überbrückungshilfe III beschlossen, die dadurch noch mehr Betrieben offensteht und in vielen Fällen höher ausfällt.

Details zur Überbrückungshilfe III

Die Überbrückungshilfe des Bundes wird bis Ende Juni 2021 verlängert und dabei aufgestockt und im Umfang erweitert.

Wirtschaftshilfe für November und Dezember

Die "Novemberhilfe" ist eine zusätzliche Unterstützung für Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind.

Neue Wirtschaftshilfen in der Corona-Krise

Die Corona-Hilfen wurden erneut nachjustiert und erweitert. Neben der neuen November-/Dezemberhilfe wird die Überbrückungshilfe bis Juni 2021 verlängert und ausgeweitet.

Überbrückungshilfe als Ergänzung der Soforthilfe

Besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen erhalten nach dem Auslaufen der Soforthilfe eine weitere Überbrückungshilfe zur Sicherung der betrieblichen Existenz.


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