Erbschaft und SchenkungDarlehensvereinbarungen ersparen ErbschaftsteuerDarlehensvereinbarungen können eine doppelte Belastung mit Erbschaftsteuer verhindern. Steuerpflichtiger Erwerb aus einer befreienden LebensversicherungWird die Versicherungssumme aus einer befreienden Lebensversicherung an den Erben ausgezahlt, wird die Auszahlung als erbschaftspflichtiger Erwerb behandelt. Vergünstigungen für BetriebsvermögenBetriebsvermögen, Beteiligungen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen werden durch einen Freibetrag und einen Bewertungsabschlag für das übersteigende Vermögen begünstigt. Zurechnung von Zinsen im ErbfallZinsen aus Kapitalforderungen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergegangen sind, werden dem Erben in vollem Umfang als Einnahmen zugerechnet. Steuerschulden als NachlassverbindlichkeitGehen persönliche Steuerschulden des Erblassers auf den Erben über und sollen diese als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden, so wird vorausgesetzt, dass die Steuerschulden den Erben wirtschaftlich belasten. SteuerklasseneinteilungDie Erbschaft- oder Schenkungsteuerbelastung bestimmt sich nach dem Grad der Verwandschaft zum Erblasser bzw. Schenker. Dafür gibt es drei Steuerklassen. Bezugsrecht aus einer LebensversicherungDer Bezugsberechtigte aus einer Lebensversicherung benötigt einen Rechtsanspruch gegenüber dem Versprechensempfänger auf Auszahlung der Versicherungssumme. Zusammenrechnung mehrerer ErwerbeErwerbe von derselben Person werden bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren zusammengerechnet. Mittelbare Grundstücksschenkung durch zinsloses DarlehenÜberläßt der Schenker dem Beschenkten ein zinsloses Darlehen zum Erwerb eines bestimmten Grundstücks, kann insoweit eine mittelbare Grundstücksschenkung vorliegen. Freibetrag für Betriebsvermögen auch nach dem TodAuch nach dem Tod des Schenkers ist es möglich, den Freibetrag für Betriebsvermögen geltend zu machen.
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