Erbschaft und SchenkungBei Anteilsverlust zählen auch GewinnaussichtenBeim Verlust von Gesellschaftsanteilen ist nicht nur der bilanzierte Verkehrswert des Unternehmens, sondern auch dessen zukünftige Gewinnprognose maßgebend. Beglaubigtes Testament kann Erbschein ersetzenAnstelle eines Erbscheins ist bei einer Bank auch die Vorlage einer beglaubigten Kopie des Testaments, aus dem sich die Erbenstellung unstreitig ergibt, sowie der dazugehörigen Eröffnungsschrift ausreichend. Kosten für die GrabpflegeDie Kosten für die Grabpflege können als Nachlassverbindlichkeiten vom Erwerb abgezogen werden. Schenkung und DarlehensgewährungDie steuerliche Anerkennung eines Darlehensvertrages, dem eine Schenkung vorausgegangen ist, richtet sich danach, ob der Vertrag einem Fremdvergleich standhält. Mitwirkung von Veranlagungsstelle und AußenprüfungIn Erbschaft- und Schenkungsteuerfällen sind die Veranlagungsstellen und die Außenprüfung der Finanzämter zur Mitwirkung verpflichtet. Verfassungsmäßigkeit der ErbschaftsteuerZur Zeit wird die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaft- und Schenkungsteuer geprüft, da es Vergünstigungen für Betriebsvermögen und Grundbesitz gibt. Steuererhöhungen können die Folge sein. Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung bei TestamentsvollstreckungEine Einspruchsentscheidung zur Erbschaftsteuer in Fällen der Testamentsvollstreckung ist den Erben bekannt zu geben. Gemischte Schenkung durch Übernahme neuer StammeinlagenBei der Übernahme von Geschäftsanteilen, deren Wert die Einlage übersteigt, liegt eine gemischte Schenkung vor. Testierfreiheit des ErblassersDer Erblasser kann jede beliebige Person als Erben einsetzen - dies ist die sogenannte Testierfreiheit. Immobilienvermögen steuerfrei übertragenImmobilien des Privatvermögens können bei geschickter Strategie steuerfrei übertragen werden.
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