Personal, Arbeit und SozialesLockerung der Dokumentationspflichten beim MindestlohnIn bestimmten Fällen soll die Pflicht zur Erfassung der geleisteten Arbeitsstunden gelockert werden - allerdings nur in bestimmten Branchen. Auch bei der Auftraggeberhaftung ist Besserung in Sicht. Klarstellungen zum ReisekostenrechtDas Bundesfinanzministerium beantwortet Fragen zum Reisekostenrecht und stellt klar, dass Knabbereien im Flugzeug oder Zug nicht zu einer Kürzung der Verpflegungspauschale führen. Abbau der kalten Progression und Anpassung von FamilienleistungenDas Gesetz für die notwendige Erhöhung von Grund- und Kinderfreibetrag ist kurzfristig um den Abbau der kalten Progression ergänzt und vom Bundesrat verabschiedet worden. Mindestlohn auch bei Entgeltfortzahlung und ArbeitsunfähigkeitDer gültige Mindestlohn ist auch bei der Entgeltfortzahlung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit oder Weiterbildungsmaßnahmen sowie bei der Urlaubsabgeltung zu zahlen. Zeitanteiliger Ansatz der 1 %-Regelung nicht möglichSteht der Dienstwagen dem Arbeitnehmer im Kalendermonat nur eingeschränkt zur Verfügung, ist für die Privatnutzung trotzdem der volle Betrag nach der 1 %-Regelung anzusetzen. Bundesrat will weitere GesetzesänderungenDer Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme zum inoffiziellen Jahressteuergesetz 2016 viele Ergänzungen und Korrekturen zum bisherigen Gesetzesentwurf. Zurechnung eines geleasten Pkw beim ArbeitnehmerIn bestimmten Fällen ist ein geleaster Pkw dem Arbeitnehmer als wirtschaftlichem Eigentümer zuzurechnen, womit keine 1 %-Regelung oder Fahrtenbuchmethode zur Anwendung kommt. Neues Gesetz zur BürokratieentlastungDas neueste Bürokratieentlastungsgesetz soll die Wirtschaft an verschiedenen Stellen entlasten, unter anderem bei der Buchführungspflicht, verschiedenen Meldepflichten und einigen steuerrechtlichen Vorgaben. Urteilsvorschau für das laufende JahrDer Bundesfinanzhof und das Bundesverfassungsgericht haben bekannt gegeben, über welche Verfahren sie in diesem Jahr entscheiden wollen. Einwand gegen Widerruf einer LohnsteueranrufungsauskunftGegen den Widerruf einer Lohnsteueranrufungsauskunft ist kein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung möglich, weil es sich dabei nicht um einen vollziehbaren Verwaltungsakt handelt.
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