Personal, Arbeit und SozialesFörderung der ElektromobilitätMit einem neuen Gesetzentwurf will der Bundesrat die Elektromobilität im betrieblichen Bereich fördern. Dienstreise-Kaskoversicherung für ein Kfz des ArbeitnehmersEine vom Arbeitgeber abgeschlossene Dienstreise-Kaskoversicherung hat keine Auswirkungen auf die Höhe des Kilometersatzes für Dienstreisen mit dem Privatwagen. Steueränderungsgesetz 2015 beschlossenAm 6. November 2015 ist das Steueränderungsgesetz 2015 in Kraft getreten, das Bundestag und Bundesrat im Herbst verabschiedet hatten. Mit dem Gesetz werden vor allem Änderungswünsche der Länder umgesetzt, für die im letzten Jahr keine Zeit mehr war. Änderung bei Steuerfreibeträgen und dem Lohnsteuerabzug 2015Die für 2015 rückwirkend erhöhten Steuerfreibeträge werden weitestgehend beim Lohnsteuerabzug für Dezember 2015 für das ganze Jahr berücksichtigt. Neue bundesweite ELStAM-PanneErneut gibt es einen Softwarefehler beim Bundeszentralamt für Steuern, der für eine noch unbekannte Zahl an Arbeitnehmern eine falsche Steuerklasse zur Folge hat. Steuerliche Behandlung von ArbeitgeberdarlehenDas Bundesfinanzministerium hat die Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberdarlehen aktualisiert. Panne führt zu falscher Steuerklasse für 30.000 ArbeitnehmerEin Softwarefehler bei der Finanzverwaltung hat für rund 30.000 Arbeitnehmer im Juli zu deutlich höheren Lohnsteuerabzügen geführt. Der Fehler wird erst für die September-Lohnabrechnung in allen Fällen zuverlässig behoben sein. Änderung bei der MindestlohndokumentationSeit dem 1. August 2015 gelten zwei Erleichterungen bei der Aufzeichnungspflicht für die Arbeitszeit beim Mindestlohn. Neue Meldepflicht in der Sozialversicherung bei FilialwechselDurch ein bürokratisches Versehen im Gesetzgebungsverfahren gibt es eine neue Meldepflicht in der Sozialversicherung bei einem Filialwechsel eines Arbeitnehmers. Minijobzentrale erhöht die Umlagesätze U1 und U2 im SeptemberNachdem die Minijobzentrale kurzfristig die Umlagesätze erhöht hat, fallen ab September geringfügig höhere Lohnnebenkosten an, die beim Beitragsnachweis zu berücksichtigen sind.
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