Einkommensteuer - Immobilien

Berechnungen eines Statikers sind keine Handwerkerleistung
Auch wenn die Berechnungen eines Statikers für die Ausführung einer Handwerkerleistung notwendig sind, sind die Arbeiten des Statikers selbst nicht als Handwerkerleistung steuerlich begünstigt.
Tageweise Vermietung führt nicht zu Spekulationsgewinnen
Die Vermietung einzelner Räume für einige Tage im Jahr ändert nichts an der Befreiung von der Besteuerung eines Spekulationsgewinns aufgrund einer ausschließlichen Selbstnutzung der Immobilie.
Abfindungszahlung an Mieter kann zu Herstellungskosten führen
Die Abfindung von Mietern nach dem Kauf einer Immobilie, um schneller Renovierungsarbeiten durchführen zu können, kann zu herstellungsnahen Anschaffungskosten führen.
Überblick der Änderungen für 2022
Auch ohne großes Jahressteuergesetz im letzten Jahr hat sich zum Jahreswechsel wieder einiges geändert im Steuerrecht.
Dachreparatur nach Installation einer Photovoltaikanlage
Aus den Kosten für eine notwendige Dachreparatur nach Installation einer Photovoltaikanlage ist kein Vorsteuerabzug möglich.
Verkauf nach Schenkung ist kein Gestaltungsmissbrauch
Die Schenkung eines Wirtschaftsguts an ein Familienmitglied mit dem Ziel, den Spekulationsgewinn aus einem Verkauf zu verlagern, ist kein Gestaltungsmissbrauch.
Steuerpläne der neuen Regierungskoalition
In ihrem Koalitionsvertrag hat die Ampelkoalition viele geplante Änderungen im Steuer- und Sozialrecht festgeschrieben.
Erweiterte Kürzung gilt nicht für gemischt genutzte Gebäude
Selbst bei einem geringfügigen Anteil an gewerblich genutzter Fläche sind gemischt genutzte Gebäude schädlich für die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer.
Verkauf einer Immobilie mit häuslichem Arbeitszimmer
Der Verkauf einer selbstgenutzten Immobilie innerhalb der zehnjährigen Haltefrist führt in der Regel nicht zu einer anteiligen Steuerpflicht des auf ein häusliches Arbeitszimmer entfallenden Veräußerungsgewinns.
Steuerpflicht einer Lebensversicherung nach Umschuldung
Der Bundesfinanzhof hat eine neue Stolperfalle bei der Umschuldung eines mit einer Lebensversicherung besicherten Darlehens aufgezeigt, die zu einer Steuerpflicht der Zinserträge aus der Versicherung führen kann.

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